Ich plane auf einem Doppeleinfamilienhaus eine Aufdach-PV-Anlage. Muss ich einen gewissen Abstand von der Brandmauer einhalten oder darf ich die bis auf die Grenze bauen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Bei Aufdachanlagen müssen die Solarmodule im Bereich der Brandmauer auf einer Breite von 1 m unterbrochen werden.

Wenn die Brandmauer 0.3 m oder mehr über die Solaranlage hinausragt, kann auf den Abstand zur Brandmauer verzichtet werden. Abweichungen davon müssen Sie mit der örtlich zuständigen Behörde klären – und ebenso, ob es zusätzliche kantonal gültige Regelungen gibt.

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