Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Bei Aufdachanlagen müssen die Solarmodule im Bereich der Brandmauer auf einer Breite von 1 m unterbrochen werden.
Wenn die Brandmauer 0.3 m oder mehr über die Solaranlage hinausragt, kann auf den Abstand zur Brandmauer verzichtet werden. Abweichungen davon müssen Sie mit der örtlich zuständigen Behörde klären – und ebenso, ob es zusätzliche kantonal gültige Regelungen gibt.