In der Brandschutzrichtlinie 15-15, Kapitel 3.7.1, Tabelle 1, Fussnote 5 «Anforderung an Tragwerke und Brandabschnittsbildung» heisst es, dass bei zweigeschossigen Bauten die Anforderung an den Feuerwiderstand um 30 min reduziert werden kann. Gibt es für Stahlstützen im Erdgeschoss keine Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch

Es ist richtig, dass an die Stahlstützen im Erdgeschoss keine Anforderungen gestellt werden. Die VKF hat diese Frage in der FAQ 15-005 beantwortet.

Sie stützt sich darauf, dass «die Verhältnismässigkeit von möglichen Schäden bereits berücksichtigt wird».

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