Wir projektieren eine Stahlbrücke (Länge 120 m, Höhe 12–17 m) als Besucherplattform in einem Park. Auf der Brücke befinden sich Wasserexponate. Ein Lift und zwei Treppen führen auf die Brücke. Muss für die Brücke ein Blitzschutz vorgesehen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Besucherbrücke, ausserhalb des Kantons Bern

Eine abschliessende Antwort können wir Ihnen leider nicht geben. Dazu müssten wir die Pläne im Detail kennen. Bitte klären Sie die Situation mit der zuständigen Brandschutzbehörde in Ihrem Kanton.

Allgemein gilt:

  • Ob ein Blitzsystem vorgeschrieben ist, wird im Fachbericht Brandschutz festgehalten. Dieser ist Teil der Baubewilligung.
  • Wenn sich auf der Brücke 300 Personen und mehr aufhalten können, ist ein Blitzschutzsystem vorgeschrieben. Die Brandschutzbehörde kann jedoch auch bei einer geringeren Personenbelegung ein Blitzschutzsystem verlangen, z.B. an abgelegenen Orten.
  • Blitzschutzsysteme – freiwillige und vorgeschriebene – müssen gemäss SNR 464022:2015 geplant und erstellt werden. Zudem sind die Vorschriften der VKF zu berücksichtigen (Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme»).

 

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