Benötigen wir eine Blitzschutzanlage?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir bauen den Dachstock eines Nebengebäudes aus. Dieses ist mit einem weiteren Gebäude zusammengebaut, in dem sich ein Einstellraum befindet. In den Dachstöcken sollen zwei 2-Zimmer-Wohnungen entstehen. Es handelt sich um eine gemauerte Konstruktion mit Holzständern.

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern

Bei Wohngebäuden geringer Höhe sind Blitzschutzsysteme nicht vorgeschrieben. Sie sind jedoch immer eine Überlegung wert. Falls Sie freiwillig eine Blitzschutzanlage installieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf der Webseite der GVB: https://www.gvb.ch/de/tipps-fuer-hauseigentuemer/blitzschutz/

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