Wie lauten die Vorschriften zur Entlüftung eines Heizöltankraums (Stahltank 4700 l)?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Schwyz
Es gibt keine mehr. Unter den aktuellen Brandschutzrichtlinien (BSV 2015) gibt es aus brandschutztechnischer Sicht keine Anforderungen an eine Tankraumentlüftung mehr.
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Füllen Sie die vorgegebenen Tabellen aus und laden Sie den Nachweis als PDF-Datei herunter. Das Dokument können Sie als Teil des Baueingabedossiers einreichen.