Neu auf HeurekaPlus

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

«HeurekaPlus» macht es einfach: Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Objekt und wir erzeugen die Brandschutzanforderungen als PDF-Datei.

Neu können Sie auch die Anforderungen für Schulen, Turnhallen und Kindertagesstätten generieren. Gehört zu dem Schulhaus, das Sie planen, eine kleinere Turnhalle, die für maximal 300 Personen ausgelegt ist, erhalten Sie die Anforderungen dafür mit der Nutzung «Schule». Falls Sie eine grössere Turnhalle planen, wählen Sie dafür die Nutzung «Turnhalle».

Mit der Nutzung «Kindertagesstätte» erhalten Sie alle Anforderungen an Kindertagesstätte mit bis zu 50 Kindern.

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2 Gedanken zu “Neu auf HeurekaPlus”

  1. Schöne Grüße an die Brandschutzfachkräfte,

    Zu dem Haus:
    Wir sind gerade dabei, ein altes Haus zu renovieren, der Anfang 1900 erbaut wurde. Das Objekt wurde die ganze Zeit als Wirtschaftshaus mit einer Einlegerwohnung benutzt. Jetzt wird das Haus umgebaut, es sollten 5 Wohneinheiten entstehen.

    Frage:
    Das Grundstück von Nachbar fängt an schon ab unsere Hauskante, an dieser Seite zum Nachbarn sind es im Erdgeschoss drei kleine Fenster geplant, im ersten Obergeschoss sind auch Fenster Richtung Nachbar und zwar ein kleines und ein schmales langes geplant, im zweiten OG/DG ist ein großes Fenster 120×120 mm. Was müssen wir zwecks Brandschutz in unserem Fall beachten?
    Da unser Haus an der Nachbar Grundstücksgrenze liegt. (2 Meter Abstand)

    P. S. Müssen in diesem Fall bestimmte Fenster eingebaut werden?

    Danke im Voraus für ihre Professionelle Bemühungen

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Bitte beachten Sie, dass wir nur Auskunft über die Bestimmungen in der Schweiz geben können (aufgrund Ihrer E-Mail-Adresse ziehen wir in Betracht, dass sich Ihr Gebäude in Deutschland befinden könnte). In der Schweiz gelten zwischen zwei Gebäuden Brandschutzabstände von mindestens 4 m – je nachdem, aus welchen Materialien die Gebäude gebaut sind, müssen die Abstände grösser sein. Mehr Informationen finden Sie auf Heureka, der Informationsplattform für Brandschutz. Wenn der geforderte Abstand unterschritten wird, müssen bauliche Ersatzmassnahmen getroffen werden. Diese müssen objektspezifisch von der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde definiert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich an diese Behörde zu wenden.

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