In einem Haus mit Alterswohnungen wurde bei der Sanierung im Jahr 2003 eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage installiert. Jetzt funktioniert diese nicht mehr. Sie lässt sich vom Schalter her öffnen, funktioniert noch ei Stromausfall, im Brandfall jedoch nicht. Ensprichte die Anlage noch den Vorschriften? Müssen wir diese Anlage ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob die Rauch-Wärme-Anlage notwendig ist, muss die örtlich zuständige Brandschutzbehörde beurteilen.

Wir haben in unserem Alterszentrum eine Brandmeldeanlage. Der Hersteller verlangt nun bei uns einen integralen Brandfallsteuerungstest. Ist dies wirklich notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Alterszentrum; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Eigentümer und Nutzer sind verantwortlich, dass organisatorisch und personell sämtliche Massnahmen getroffen werden, um die Brandsicherheit zu gewährleisten.