In einem Haus mit Alterswohnungen wurde bei der Sanierung im Jahr 2003 eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage installiert. Jetzt funktioniert diese nicht mehr. Sie lässt sich vom Schalter her öffnen, funktioniert noch ei Stromausfall, im Brandfall jedoch nicht. Ensprichte die Anlage noch den Vorschriften? Müssen wir diese Anlage ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Ob die Rauch-Wärme-Anlage notwendig ist, muss die örtlich zuständige Brandschutzbehörde beurteilen. Angaben zu den Zuständigkeiten finden Sie auf der Website der GVB. Ob die Anlage den Vorschriften entspricht, kann das Installationsunternehmen beurteilen. Falls Sie keine Angaben mehr über das Unternehmen haben, können Sie sich auch an ein anderes spezialisiertes Unternehmen aus dem Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wenden. 

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