Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Ob die Rauch-Wärme-Anlage notwendig ist, muss die örtlich zuständige Brandschutzbehörde beurteilen. Angaben zu den Zuständigkeiten finden Sie auf der Website der GVB. Ob die Anlage den Vorschriften entspricht, kann das Installationsunternehmen beurteilen. Falls Sie keine Angaben mehr über das Unternehmen haben, können Sie sich auch an ein anderes spezialisiertes Unternehmen aus dem Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wenden.