Wir bauen eine Turnhalle zu einer Mehrzweckhalle (500 Pers.) um. Eine neue Fluchttür (1,20 m, Panikdruckstange SN EN 179:2008) ist erforderlich. Da BASPO „glatte Wände“ verlangt: besser flächenbündig mit herausragender Stange oder zurückversetzt in die Leibung, sodass die Stange in der Wandebene liegt?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Die Tür kann entweder in die Leibung gesetzt werden, sodass die Panikdruckstange in der Wandebene liegt.

Ich plane einen Fluchtlaubengang mit einer Treppe bei einem Schulhaus mittlerer Höhe. Gilt immer die Anforderung an die Fassadenbekleidung RF1 oder kann auch die Dämmung RF1 sein mit brennbarer äusseren Fassadenschicht? Ist es möglich, mit einem Brandschutzanstrich die Kategorie RF1 für einen Holzwerkstoff zu erreichen?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Wenn der Laubengang an beiden Enden zu vertikalen Fluchtwegen führt, kann die Aussenwandbekleidung aus brennbaren Baustoffen bestehen.