Wir haben mit unserem Nachbarn ein allgemeines gegenseitiges Näherbaurecht (Abstand 20 Zentimeter zur Grenze). In diesem Abstand sollen zwei Gartenhäuser erstellt werden. Das eine Gartenhaus ist 3 Meter vom Hauptgebäude entfernt, das zweite 1 Meter. Können diese Gartenhäuser aus feuerpolizeilicher Sicht erstellt werden oder sind Massnahmen erforderlich?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Bitte beachten Sie, dass wir die Frage hier auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können. Grundsätzlich müssen Nebenbauten zum Hauptgebäude der gleichen Parzelle keinen Mindestabstand aufweisen.