Wir planen ein Gebäude mittlerer Höhe auf die Parzellengrenze zu bauen. Es besteht ein Grenzbaurecht zwischen den beiden Eigentümern. Wie muss die Mauer auf Parzellengrenze ausgebildet werden und kann diese eventuell auch Fenster EI 30 enthalten?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Es kommt darauf an, ob sich bereits Gebäude auf den Parzellen befinden. Wenn auf der anderen Parzelle bereits ein Gebäude steht, müssen die Wand und allfällige Verbindungstüren einen Feuerwiderstand von mindestens EI 30 aufweisen.
Steht das Gebäude alleine und hat genügend Abstand zu anderen Gebäuden, so braucht es keinen Feuerwiderstand. Wird jedoch auf der Nachbarsparzelle ein neues Objekt gebaut, dann muss die Situation neu beurteilt werden.

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