Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 9 Wohnungen. Die Hauseingangstür wird regelmässig abgeschlossen und ist nur mit einem Schlüssel wieder zu öffnen. Ist dies zulässig bis zur nächsten Renovation oder müsste das Schloss sofort ersetzt werden?
Objekt: Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Bei Türen in Fluchtwegen, die abgeschlossen werden, müssen Schliesssysteme nach SN EN 179 oder SN EN 1125 eingesetzt werden. Ausgenommen sind Wohnungseingangstüren und Türen zu Nebenräumen wie Lager-, Technik- oder Kellerräumen.
Reicht es aus, falls die Öffnungen (Fenster, Türen oder Tore) sich manuell öffnen lassen oder müssen sie im Brandfall automatisch gesteuert sein?
Ein Gebäude von 1929 wird kernsaniert. Das Treppenhaus soll architektonisch bestehen bleiben. Die Eingangstüren der obersten beiden Wohnungen stehen im 90-Grad-Winkel zueinander. Ist diese Positionierung nach wie vor zulässig oder behindert das die Fluchtwege?
In einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1900 sollen die Eingangstüre und eine Wohnungstüre ersetzt werden. Es handelt sich um ein Gebäude aus Stein mit einem Treppenhaus aus Holz. Die heutigen Brandschutzanforderungen sind kaum erfüllt. Darf ich die Türen ersetzen, ohne weitere Brandschutzmassnahmen umzusetzen?
Kann/soll der Brandschutzstreifen in der Türe grundiert oder übermalt werden?
Regeln die Brandschutzvorschriften, wie hoch eine Schwelle bei einer Wohnungseingangstüre in einem Mehrfamilienhaus sein darf? Wer ist dafür zuständig, dass dies korrekt umgesetzt wird?
In den Brandschutzvorschriften ist dies nicht geregelt. Massgebend sind hier die Regeln der Baukunde. Die maximal erlaubte Höhe von Schwellen finden Sie in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».
In einem Grossraumbüro im Erdgeschoss mit 45 Arbeitsplätzen und 70 Plätzen in Sitzungszimmern gibt es vier Fluchttüren ins Freie. Eine davon ist der Hauptzugang mit Windfang. Dieser soll umgebaut werden in eine Vereinzelungsanlage mit einer behindertengerechten Fluchttüre. Wie breit muss diese Türe mindestens sein?
Objekt: Büro, bis 11 m hoch
Die minimale Breite von Türen und die Anzahl der Ausgänge werden grundsätzlich anhand der Personenbelegung festgelegt. Massgebend ist dabei der Raum mit der grössten Belegung. In Bürogebäuden sind jedoch unabhängig der Personenbelegung Ausgänge mit einer Breite von 90 cm zulässig.