Welche Anforderungen gelten an die Brandabschnittsbildung beim vertikalen Fluchtweg, wenn im Untergeschoss REI 60/RF1 und ab Erdgeschoss REI 30/RF1 gefordert ist? Können im vertikalen Fluchtweg unterschiedliche Anforderungen vorhanden sein oder muss auf die höchste Anforderung erhöht werden? Die gleichen Fragen ergeben sich bei Installations- und Liftschächten, die vom Untergeschoss ins Obergeschoss führen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es gibt keine Vorgabe in den Brandschutzvorschriften, dass vertikale Brandabschnitte auf der gesamten Gebäudehöhe den gleichen Feuerwiderstand aufweisen müssen.

Wenn es bei einer Fassade RF1 brennt, fallen die Fenstergläser heraus. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation:

Wir planen bei einem Industriegebäude eine Feuerschutztreppe. Gemäss Brandschutzvorschriften braucht es keinen Abstand zur Fassade, wenn bei der Verglasung und der Fassade Baustoffe RF1 verwendet sind. Bestehend sind ein Sandwich-PIR-Fassadenelement (RF1 eingehalten) und Kunststofffenster. Das Glas sollte RF1 einhalten, der Rahmen RF3. Gemäss Brandschutzvorschriften sind die Fensterrahmen irrelevant, also ist es eine komplett taugliche Fassade in RF1. Brennt es aber, schmilzt der Kunststoffrahmen und die Gläser fallen heraus.

Objekt: Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Der horizontale Fluchtweg einer Werkstatt führt über eine Drehtür ins Freie. Darf der Zugang zur Türe über drei Treppenstufen (total 40 cm) führen, um den Terrainunterschied auszugleichen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Gemäss den Brandschutzvorschriften sind die Treppenstufen nach Ihrem Beschrieb grundsätzlich möglich. Das Steigungsverhältnis muss nach den Regeln der Technik ausgeführt sein (ca. 63 cm). Dieses ist in der «Fachbroschüre Treppen» des BFU im Abschnitt «Konstruktionsprinzipien und technische Anforderungen» beschrieben.