Wir möchten in unserem Altbau in der Küche einen alten Holzofen durch einen Pellettofen ersetzen. Kann es sein, dass die Feuerpolizei im Rahmen der Prüfung dieses Ofenersatzes vorschreibt, dass wir die alten Wohnungstüren durch neue Brandschutztüren ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es geht nicht eindeutig aus Ihrer Frage hervor, ob es sich um ein Einfamilien- oder ein Mehrfamilienhaus handelt und was mit «Wohnungstüren» genau gemeint ist.