Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Alterszentrum; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Eigentümer und Nutzer sind verantwortlich, dass organisatorisch und personell sämtliche Massnahmen getroffen werden, um die Brandsicherheit zu gewährleisten.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Hotel, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Konkrete Zahlen sind nicht vorgeschrieben. Gemäss Artikel 3.5 der Brandschutzrichtlinie 20-15 Brandmeldeanlagen müssen Brandmeldezentralen und Fernsignaltableaus an einem sicheren und leicht zugänglichen Standort installiert werden.