Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Gemäss Brandschutzmerkblatt 2001-15 «Solaranlagen» der VKF müssen Solaranlagen nicht mit einem Blitzschutzsystem geschützt werden. Für das Gebäude kann aber ein Blitzschutzsystem gefordert sein, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme», Kapitel 2.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere Nutzung; Kanton Basel-Stadt
Eine Blitzschutzanlage ist für die beschriebene Situation nicht obligatorisch.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Blitzschutzanlagen sind bei Gebäuden mit Photovoltaikanlagen nicht zwingend notwendig.