Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Gemäss Brandschutzmerkblatt 2001-15 «Solaranlagen» der VKF müssen Solaranlagen nicht mit einem Blitzschutzsystem geschützt werden. Für das Gebäude kann aber ein Blitzschutzsystem gefordert sein, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme», Kapitel 2.
Ist ein Blitzschutzsystem vorhanden, muss die Solaranlage in das Blitz- und Überspannungsschutzsystem integriert werden. Dabei sind die Leitsätze SNR 464022 «Blitzschutzsysteme» und die Niederspannungs-Installationsnorm SN 411000 (NIN), Kapitel 7.12.4.4, einzuhalten.