Blitzschutzanlagen sind bei Gebäuden mit Photovoltaikanlagen nicht zwingend notwendig. Ist jedoch ein Blitzschutzsystem vorhanden, muss die Photovoltaikanlage fachgerecht eingebunden sein. Ansonsten müssen gemäss Niederspannungsinstallationsnorm lediglich die Anschlüsse an den Potenzialausgleich angeschlossen sein. Dies gilt unabhängig der Grösse der Anlage.
Ist jedoch ein Blitzschutzsystem vorhanden, muss die Photovoltaikanlage fachgerecht eingebunden sein. Ansonsten müssen gemäss Niederspannungsinstallationsnorm lediglich die Anschlüsse an den Potenzialausgleich angeschlossen sein. Dies gilt unabhängig der Grösse der Anlage.