Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden
Die Bestimmungen für Beschattungseinrichtungen sind in den Brandschutzrichtlinien nicht explizit aufgeführt, sondern ergeben sich durch die Auslegung mehrerer Bestimmungen in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen».
Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden
In der Regel fällt ein Einfamilienhaus in die Qualitätssicherungsstufe 1, auch mit einer Holzfassade.