Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Aus Brandschutzsicht dürfen in Einstellhallen und Parkings grundsätzlich alle Fahrzeuge abgestellt werden, inkl. Velos oder Lastenvelos mit Holzanteil.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Wenn es tatsächlich ein Einstellraum ist, das heisst, wenn der Brandabschnitt kleiner als 600m2 ist, gibt es keine Anforderungen an die Brennbarkeit der verwendeten Materialien.