Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau
Die Frage hat nicht nur einen brandschutztechnischen, sondern auch einen baurechtlichen Aspekt: Die Tiefgararge wurde so, wie sie besteht, bewilligt. Wie der bewilligte Zustand verändert werden kann, müssen Sie mit der zuständigen Baupolizeibehörde klären.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Eine Galerie ist eine zusätzliche begehbare Ebene innerhalb eines Raumes. Die Ebene gilt aber nur als Galerie, wenn die Fläche des Luftraumes mehr als 50 % der Grundfläche des Raumes beträgt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Per 1. November 2015 hat das Interkantonale Organ technische Handelshemmnisse IOTH Änderungen in der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege beschlossen. Grund ist die Harmonisierung der Brandschutzvorschriften mit den Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Bundes (ArG Verordnung 4).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welche Brandschutzmassnahmen gefordert sind, hängt unter anderem von der Nutzung des Gebäudes ab. Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 wurde zusätzlich der Begriff der Nutzungseinheit eingeführt. Wann ist welcher Begriff massgebend? Eine Übersicht.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 wurde die maximal zulässige Fluchtweglänge von 20 m auf 35 m erhöht.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Seit Januar 2015 gilt: Ist die Geschossfläche kleiner als 900 m2, reicht eine Treppenanlage aus.