Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern
Bei Einfamilienhäusern, wie auch in den übrigen Wohnbauten, sind im Kanton Bern Handfeuerlöscher nicht vorgeschrieben, soweit die Bauten ausschliesslich dem Wohnen dienen. Sie sind aber empfohlen. Falls in dem Haus jedoch Wohnraum zu touristischen oder gewerblichen Zwecken temporär vermietet wird, sind ein Handfeuerlöscher sowie eine Löschdecke obligatorisch.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie
In Gewerbe- und Industriebetrieben sind Handfeuerlöscher obligatorisch. Ab einer Fläche von 1200 m2 sind zusätzlich Wasserlöschposten vorgeschrieben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Grundsätzlich müssen Wasserlöschposten nur jährlich einer Kontrolle unterzogen werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Büroräumlichkeiten gehören in die Brandklasse A. Für diese sind Pulver-Handfeuerlöscher tatsächlich nicht geeignet.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus, Kanton Bern
Weder Handfeuerlöscher noch Rauchmelder sind für Wohnbauten vorgeschrieben. Vermieter sind nicht verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzvorschriften der VKF sind in der ganzen Schweiz verbindlich. Die kantonalen Brandschutzbehörden können die Vorschriften für Ihren Kanton präzisieren oder zusätzliche Anforderungen stellen. Dadurch können die Brandschutzanforderungen in den einzelnen Kantonen voneinander abweichen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Restaurant, bis 11 m hoch, Kanton Schwyz
Die Brandschutzmassnahmen müssen gemeinsam mit dem QS-Verantwortlichen Brandschutz geplant werden. Informationen zur Projektorganisation und zu den Aufgaben des QS-Verantwortlichen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Restaurant, Gastgewerbe» unter «Qualitätssicherung».
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Grundsätzlich spricht nichts gegen ein ausländisches Produkt. Es wird jedoch empfohlen, dass der Feuerlöscher mindestens eine europäische Prüfkennzeichnung aufweist, zugelassen ist und für die entsprechende Brandklasse geeignet ist.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen und 1 Bibliothek, bis 11 m hoch
Für die Wartung des Feuerlöschers sind grundsätzlich die Eigentümer zuständig. Sie sind die Vertragspartner für allfällige Serviceabonnements.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro
Handfeuerlöscher müssen gut sichtbar mit einer Halterung an die Wand montiert werden. Damit können sie nicht umfallen, und der vorgesehene Standort ist fest definiert.