Objekt: Wohnhaus, Kanton Bern
Weder Handfeuerlöscher noch Rauchmelder sind für Wohnbauten vorgeschrieben. Vermieter sind nicht verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen. Als Präventionsmassnahme sind Handfeuerlöscher jedoch empfohlen. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt «Löschgeräte richtig wählen und installieren». Für Rauchmelder finden Sie online ein breites Angebot. Auch im GVB-Online-Shop ist ein Modell erhältlich.