Was muss beachtet werden, wenn in einem Restaurant ein Holzkohlegrill und ein Holzpizzaofen eingebaut werden? Gibt es spezielle Anforderungen an die Lüftung oder an Feuerlöscher?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Restaurant, bis 11 m hoch, Kanton Schwyz

Die Brandschutzmassnahmen müssen gemeinsam mit dem QS-Verantwortlichen Brandschutz geplant werden. Informationen zur Projektorganisation und zu den Aufgaben des QS-Verantwortlichen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Restaurant, Gastgewerbe» unter «Qualitätssicherung».

Generell gilt: Wenn Geräte mit einem Konformitätsnachweis eingebaut werden, müssen diese für die geplante Einbausituation vorgesehen sein. Die Anforderungen an die Abluft bzw. Abgasführung und die nötigen Brandschutzmassnahmen sind in diesem Fall in den Einbauvorschriften des Herstellers ersichtlich. Handelt es sich nicht um käufliche, sondern um individuell erstellte Öfen, gelten die Anforderungen an individuell erstellte Cheminées. Diese finden Sie auf «Heureka» im Thema «Heizungen, Öfen und Cheminées». Wie die Anlagen zu erstellen sind, damit sie den Anforderungen entsprechen, ist im Stand-der-Technik-Papier des Verbandes feusuisse festgehalten.

Die Anforderungen an Feuerlöscher sind auf «Heureka» im Thema «Feuerlöscher» zusammengestellt.

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