Die Brandschutzvorschriften der VKF sind in der ganzen Schweiz verbindlich. Die kantonalen Brandschutzbehörden können die Vorschriften für Ihren Kanton präzisieren oder zusätzliche Anforderungen stellen. Dadurch können die Brandschutzanforderungen in den einzelnen Kantonen voneinander abweichen.
Ein Beispiel ist die Empfehlung für Handfeuerlöscher: Die Fachstelle für Brandschutz der GVB empfiehlt diese in Wohnbauten – die VKF verzichtet in den Brandschutzvorschriften auf eine Empfehlung. Weshalb die VKF Handfeuerlöscher in Wohnbauten nicht empfiehlt, können wir Ihnen nicht beantworten. Dazu müssten Sie direkt mit der VKF Kontakt aufnehmen.
Grundsätzlich gilt: Wenn die Brandverhütung mit freiwilligen Massnahmen verbessert werden kann, sollten diese umgesetzt werden.