Objekt: Doppeleinfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
Eine Spüllüftung ist in Ihrem Fall nicht vorgeschrieben, es ist auch keine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert. An Brandschutzanlagen bei Einstellräumen im Gebäude gelten dieselben Anforderungen wie an das Gebäude selber.