Ist in der Tiefgarage und im Treppenhaus rauchen erlaubt oder gilt ein Rauchverbot?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Die Brandschutzvorschriften schreiben vor, dass
- warme Asche und Rauchzeugabfälle in nicht brennbaren und geschlossenen Behältern auf nichtbrennbarer Unterlage aufbewahrt werden müssen,
- dass das Rauchen in Räumen untersagt ist, in denen erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht und
- dass Rauchverbote optisch sichtbar gemacht werden müssen (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 3.2 und 3.3)
Darf ich in einer Einstellhalle (>600m2) zum Schutz des Bodens vor Ölflecken eine Garagenmatte auslegen?
Objekt: Einstellraum
Als Mindestanforderung müsste der Teppich der Brandverhaltensgruppe RF3 (cr) zugeordnet werden können (vgl. Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Kap. 4.2), d.h. er muss eine Klassifizierung nach SN EN 13501-1 (mind. Dfl-s2 oder Efl) aufweisen.