Ist es erlaubt, Lagerräume in einem Parking zu erstellen?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

Hochhaus

Die Situation:
Ich wohne in einem Hochhaus mit einer mehrstöckigen Tiefgarage. Viele der Wohnungen in dem Gebäude sind Ferienwohnungen, deren Eigentümer nur zeitweise hier sind. Viele Parteien lagern jede Menge Material in dem Parking und zudem gibt es immer mehr, die Trennwände um ihre Stellplätze herumbauen. Man sieht unterschiedliche Konstruktionen, z. B. Trennwandsysteme aus Kunststoff , Garagenrolltore oder ganze Holzwände. Ist dies erlaubt? Ich mache mir Sorgen um die Brandsicherheit, da man nicht erkennen kann, was in den Abteilen gelagert wird, und im Falle eines Brandes auch das Löschen schwierig wäre.

Sowohl die Lagerung von Material als auch das Errichten von Trennwänden ist in Parkings mit einer Fläche von mehr als 600 m2 nicht erlaubt. Bei nicht öffentlichen Parkings ist das Lagern von folgenden Gegenständen erlaubt:

  • Ein Satz Pneus
  • Material, das direkt mit dem Fahrzeug in Verbindung steht, wie Schneeketten oder Dachboxen
  • Sportgeräte wie Skier oder Snowboards

Weiteres Material zur Pflege des Fahrzeugs darf in einem brennbaren Kasten, der maximal 0,5m3 gross ist oder einem nicht brennbaren Kasten, der maximal
1 m3 gross ist, gelagert werden.

In öffentlich zugänglichen Parkings ist die Lagerung von Material ausnahmslos untersagt.

Sie finden diese Bestimmungen in der VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 3.4.3

Wir empfehlen Ihnen, sich an den Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde zu wenden, um die Situation zu überprüfen.

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