Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: MFH, Wohnen, Kanton Aargau
Bei 35 Parkplätzen gehen wir davon aus, dass es sich um ein Parking handelt (Fläche > 600 m2). Parkings dürfen grundsätzlich keinen anderen Zwecken dienen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Wenn es tatsächlich ein Einstellraum ist, das heisst, wenn der Brandabschnitt kleiner als 600m2 ist, gibt es keine Anforderungen an die Brennbarkeit der verwendeten Materialien.