Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke, Kanton St. Gallen
Sowohl für Einfamilienhäuser als auch für an sie angebaute Einstellräume gibt es im Normalfall keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken und Brandabschnitten.
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