Wir möchten unser Rustico im alten Ortskern sanieren. Da die Brandschutzabstände unterschritten sind, sind teure EI30-Fenstern gefordert, die ausserdem nur zu Unterhaltszwecken geöffnet werden dürfen. Ist das verhältnismässig und welche Ausnahmeregelungen sind möglich?
Gibt es einen vorgeschriebenen Mindestabstand von Dachfenstern und Lukarnen zu Brandschutzwänden auf Parzellengrenzen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus mit Brandmauer auf Parzellengrenze, bis 11 m hoch, Kanton Zug
Bei dieser Frage spielen mehrere Faktoren mit: die Anordnung und Ausrichtung der Fenster im Objekt sowie die Konstruktionsweise des Daches. Informationen dazu, wie Brandmauern erstellt werden müssen, finden Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15.
Welche Anforderungen gelten an neue Fenster, wenn die geforderten Brandschutzabstände unterschritten werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB