Objekt: Einfamilienhaus mit Brandmauer auf Parzellengrenze, bis 11 m hoch, Kanton Zug
Bei dieser Frage spielen mehrere Faktoren mit: die Anordnung und Ausrichtung der Fenster im Objekt sowie die Konstruktionsweise des Daches. Informationen dazu, wie Brandmauern erstellt werden müssen, finden Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15.
Beim Einbau von Dachfenstern muss beachtet werden, dass entweder die Brandmauer bis zur Eindeckung hochgezogen wird oder ein Schutzstreifen von 1 m (z. B. bei Dachsystemen oder Solaranlagen) eingehalten ist. Bei Öffnungen von Brandmauern in versetzten Dachflächen muss die tieferliegende Dachfläche in einem Abstand von mind. 1,50 m mit Feuerwiderstand EI 30 erstellt werden.
Die konkreten Massnahmen in Ihrem Objekt müssen zusammen mit der zuständigen Brandschutzbehörde anhand Ihrer Projektpläne festgelegt werden.