Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Graubünden
Im vertikalen Fluchtweg von Hochhäusern gilt für Baustoffe die Anforderung RF1 (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Ziffer 4.2 ).
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Graubünden
Im vertikalen Fluchtweg von Hochhäusern gilt für Baustoffe die Anforderung RF1 (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Ziffer 4.2 ).