Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Solothurn
Aus brandschutztechnischer Sicht können Räume grundsätzlich umgenutzt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Für die allermeisten Bauvorhaben ist eine Baubewilligung notwendig.