Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Für die allermeisten Bauvorhaben ist eine Baubewilligung notwendig. Zum Baubewilligungsverfahren gehört auch die Sicherstellung des Brandschutzes. Die zuständige Baubehörde ist die Gemeinde (Bauverwaltung/Bauinspektorat). Die zuständige Brandschutzbehörde ist der Feueraufseher der Gemeinde.
Baugesuche sind öffentlich einsehbar und gegen sie kann Einsprache erhoben werden. Ist die Einsprachefrist verstrichen und das Vorhaben bewilligt, haben Dritte jedoch keine Einsicht mehr in die Unterlagen.