Welche Materialien dürfen in Technikräumen (z. B. Räume mit Elektrotableaus, Kälteanlageräume oder Serverräume) gelagert werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Anforderungen an Pelletheizungen und Pelletlager sind in der Erläuterung der VKF 106-15 «Pelletfeuerungen» beschrieben. Danach gelten für die Ausräumöffnungen folgende Mindestanforderungen: