Ist bei einem Ausbau des Dachstocks in eine Wohnung eine Baubewilligung notwendig? Können Dritte Einsicht in die Baubewilligung und/oder Bauabnahme nehmen? Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern Für die allermeisten Bauvorhaben ist eine Baubewilligung notwendig.