Darf ein dreigeschossiger Beherbergungsbetrieb mit einer maximalen Bruttogeschossfläche von 900 m2 nur einen vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) haben? Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB Bei Beherbergungsbetrieben, deren Bewohner auf fremde Hilfe angewiesen sind (Kategorie [a]), ist dies nicht zulässig.