Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzvorschriften machen keine Aussage darüber, was als Einliegerwohnung gilt. Die GVB hat den Begriff für den Kanton Bern präzisiert:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Als Gebäudehöhe gilt:
Steildach: Distanz vom höchsten Punkt der Dachkonstruktion, also vom Dachfirst, bis zum tiefsten Punkt des Terrains senkrecht unter dem First.