Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen. Ab wie vielen Einheiten ist eine Signalisation der Fluchtwege erforderlich? Und muss eine zusätzliche Tür EI30 zum Keller hin eingebaut werden, wenn dieser nur der Lagerung dient und es dort noch einen weiteren Notausgang im Keller hat? Die Wohnungstüren wurden alle mit EI30-Türen ersetzt, in der Baugenehmigung von 2017 steht nichts von einer Tür zum Keller hin.

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg

Standort des Gebäudes

Freiburg

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Ohne Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort können wir keine abschliessende Antwort dazu geben, ob eine Türe mit Feuerwiderstandsanforderungen zum Keller nötig ist.

Grundsätzlich sind in Wohnhäusern Rettungszeichen zur Signalisierung der Fluchtwege nicht obligatorisch, es sei denn, es sind noch andere Nutzungen im Gebäude vorhanden.

Das Treppenhaus bzw. der vertikale Fluchtweg muss aber immer als separater Brandabschnitt mit Brandschutztüren EI 30 ausgeführt werden, auch in den Untergeschossen. Bitte überprüfen Sie dies in der Baugenehmigung bzw. dem Gutachten der KGV unter dem Kapitel «Fluchtwege».

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert