Standort des Gebäudes
Freiburg
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Ohne Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort können wir keine abschliessende Antwort dazu geben, ob eine Türe mit Feuerwiderstandsanforderungen zum Keller nötig ist.
Grundsätzlich sind in Wohnhäusern Rettungszeichen zur Signalisierung der Fluchtwege nicht obligatorisch, es sei denn, es sind noch andere Nutzungen im Gebäude vorhanden.
Das Treppenhaus bzw. der vertikale Fluchtweg muss aber immer als separater Brandabschnitt mit Brandschutztüren EI 30 ausgeführt werden, auch in den Untergeschossen. Bitte überprüfen Sie dies in der Baugenehmigung bzw. dem Gutachten der KGV unter dem Kapitel «Fluchtwege».