Wir planen im Untergeschoss eine Einstellhalle für Motorfahrzeuge (< 600 m2). Welche Anforderungen bestehen an die Wärmedämmung? Wo ist das in den Vorschriften zu finden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro und Gewerbe, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

An einen Einstellraum in einem Gebäude gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie an die anderen Räume im Gebäude.

Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings/Einstellraum im Gebäude». Die Anforderungen an das Gebäude können Sie z.B. unter «Gewerbe, Industrie/11 m bis 30 m hoch/Baustoffe und Bauteile» oder im Fachthema «Baustoffe und deren Verwendung» nachschlagen.

In Ihrem Fall muss die Wärmedämmung mindestens der Kategorie RF3 entsprechen. Falls Sie Dämmstoffe mit kritischem Verhalten (RF3 cr) verwenden, müssen diese vollflächig abgedeckt sein (Dicke 5 mm in RF3, 3 mm in RF2, 0,5 mm in RF 1).

Die Anforderungen sind in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» festgehalten.

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