Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Schwyz
Die aktuellen Brandschutzvorschriften sind materialneutral. Es ist möglich, das Treppenhaus auch in Holzbauweise zu erstellen. In diesem Fall müssen jedoch die entsprechenden Bauteile RF1 gekapselt werden (K30-RF1).
Soweit es sich um ein Gebäude geringer Höhe handelt (bis 11m), ist ein Feuerwiderstand REI 30 für Geschossdecke und Treppenhaus ausreichend.
Auf der Informationsplattform «Heureka» finden Sie detaillierte Informationen zu den Klassifizierungen und der Verwendung von Baustoffen. Für die Nutzung «Mehrfamilienhaus bis 11 m» finden Sie hier Angaben zu diversen Themen in Bezug auf Brandschutz.