Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Bei Treppen ist nur ein Feuerwiderstand gefordert, wenn diese brandabschnittsbildend sind. In der Regel sind die Treppenläufe aber innerhalb des vertikalen Brandabschnittes angeordnet, darum besteht nur eine Anforderung an die Brennbarkeit des Materials.
Bauteile, die der SIA-Norm 262 (Betonbauten) entsprechen, gelten als allgemein anerkannt (siehe VKF-Publikation «Allgemein anerkannte Bauprodukte»), sowohl in Bezug auf die Beurteilung des Materials (Ziffer 2.1) als auch auf die Feuerwiderstandsfähigkeit (Ziffer 3.1).
VKF-Anwendungsbescheinigungen sind im Brandschutzregister aufgeführt. Für allgemein anerkannte Baustoffe und Bauteile sind jedoch keine Bescheinigungen notwendig bzw. es liegen meist gar keine vor. Im vorliegenden Fall gibt es sie nur für industriell hergestellte Betonbauteile, wie z. B. hochfeste Betonstützen oder Verbundstützen.