Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Luzern
Abgasanlagen, die durch mehrere Brandabschnitte führen, müssen ausserhalb des Aufstellraums des Cheminées mit einem Feuerwiderstand EI 60 und Baustoffen der Brandverhaltensgruppe RF1 (dauerwärmebeständig) ausgeführt sein. Weitere Informationen zu Feuerwiderstand und Brandverhaltensgruppen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka in den Fachthemen «Baustoffe und deren Verwendung» und «Bauteile und deren Verwendung». Für den Einbau einer Abgasanlage empfehlen wir Ihnen, eine ausgewiesene Fachperson im Bereich Kaminanlagen zu beauftragen.