Standort des Gebäudes
Wallis
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Soweit in einem Raum keine erhöhte Brandgefahr herrscht (z. B. in Küchen, Keller- oder Lagerräume), kann eine Kühlzelle ohne Brandschutzanforderungen darin aufgestellt werden. Im Kanton Wallis wird das Innere einer Kühlzelle als untergeordneter Raum betrachtet. Somit darf der Fluchtweg über mehrere Räume gehen.
Falls eine Kühlzelle in einem Raum mit erhöhter Brandgefahr oder in einem Fluchtweg aufgestellt wird, muss sie denselben Feuerwiderstand wie der Raum bzw. der Fluchtweg aufweisen.