Standort des Gebäudes
Wallis
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die Situation: In der Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe» heisst es: «Für Lagermengen bis 1 t (…) gelten keine Anforderungen» und «Lager mit einer Fläche bis 100 m2 können in der Nutzungseinheit ohne feuerwiderstandsfähige Abtrennung aufgestellt werden». Es heisst aber auch «Lager mit einer gesamten Lagermenge bis 60 Tonnen oder mit einer Fläche bis 600 m2 sind als Brandabschnitte mit Feuerwiderstand EI 60 abzutrennen». Was gilt zum Beispiel für eine Menge von 5 Tonnen?
Die Formulierung in der Brandschutzrichtlinie «26-15 Gefährliche Stoffe» ist in der Tat nicht ganz eindeutig. In der Praxis wird ab einer Tonne Autoreifen ein Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 60 gefordert.