Sind in vertikalen Fluchtwegen brennbare Fugenfüllungen (z. B. zwischen zwei Treppenelementen) zulässig oder müssen alle Bauprodukte im vertikalen Fluchtweg RF1 sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Fugen gelten als flächenmässig nicht relevante Bauteile und müssen lediglich die Anforderung RF3 (cr) erfüllen (vgl. VKF-Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» Ziffer 2 Abs. 7).

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