Für Hackschnitzel gibt es keine offizielle Klassifizierung als Bodenbelag. Allgemein wird Holz in den meisten Fällen der Brandverhaltensgruppe RF 3 zugeteilt, soweit Feinanteile wie Späne oder Holzstaub ausgeschlossen sind, die zu einem leichtbrennbaren Verhalten führen können.
Bei provisorischen Bauten sind Hackschnitzel als Bodenbelag in der Regel unproblematisch, wenn diese in einem feuchten Zustand sind bzw. in diesem gehalten werden, keine Feuergefahren wie offene Feuerstellen in unmittelbarer Nähe sind und somit durch organisatorische Massnahmen ausgeschlossen werden kann, dass sich die Schnitzel leicht entzünden könnten.