Nutzung: Hotel; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke
Aus Sicht des Brandschutzes werden Beherbergungsbetriebe danach kategorisiert, wie viele Personen darin übernachten können und ob diese auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Die schweizweit gültigen Brandschutzrichtlinien sind für Betriebe ausgelegt, die mindestens 20 Personen beherbergen. Wenn das in Ihrem Fall weniger sind, kommen die Anforderungen zum Zug, die für Wohnhäuser gelten. Für den Kanton Bern finden Sie Informationen zur Einteilung von Beherbergungsbetrieben in diesem Beitrag
In beiden Fällen sind Flucht- und Rettungswegpläne nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Sie können bei Beherbergungsbetrieben jedoch auf Verlangen der Brandschutzbehörde erforderlich sein. Ausserdem sind Fluchtwegpläne im Rahmen der Wahrnehmung der Eigenverantwortung ebenfalls zu befürworten.
Beispiele von Fluchtwegplänen finden Sie im VKF-Merkblatt «Brandschutzpläne». Weitere Informationen zum Thema Brandschutz finden Sie zudem auf der Informationsplattform Heureka.