Muss ich in meinem Einfamilienhaus einen Feuerlöscher haben? Und in unbewohnten Nebengebäuden? Empfehlen sie Feuerlöscher mit Kaliumhaltigem Aerosol-Rauch wie die der Firma Maus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

In Einfamilienhäusern sind Feuerlöscher nicht vorgeschrieben, jedoch empfohlen. Dies gilt auch für Nebengebäude.

Als Fachstelle Brandschutz legen wir fest, wo Feuerlöscher gefordert oder empfohlen sind und welche Anforderungen die Geräte erfüllen müssen. So muss ein Handfeuerlöscher, wenn er vorgeschrieben ist, mindestens 6 Liter bzw. Kilogramm Löschmittel enthalten. In einer Küche reichen 2 Liter bzw. Kilogramm aus.

Zu Produkten geben wir keine Empfehlungen ab, auch nicht zu den Löschmitteln. Es liegt in der Verantwortung der Hersteller, die Wirksamkeit der Geräten sicherzustellen und Empfehlungen abzugeben, welche Löschmittel geeignet sind.

In Ihrem Fall ist der Feuerlöscher keine Pflicht. Damit sind Sie frei, welches Produkt Sie wählen. Der Feuerlöscher von Maus ist mit seiner geringen Grösse insbesondere für Freizeitaktivitäten konzipiert. Damit kann er auch in einem Einfamilienhaus kleinere Brände löschen.

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